End-User-License-Agreement (EULA)

fuer die Self-Hosting-Nutzung von CirCur360

1. Lizenzgewaehrung

Der Anbieter gewaehrt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht-uebertragbares, widerrufbares Recht zur Installation und zum Betrieb der Software CirCur360 auf eigenen oder angemieteten Servern fuer die Dauer des Lizenzvertrages.

2. Erlaubte Nutzung

3. Beschraenkungen

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist Folgendes untersagt:

4. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Software, einschliesslich Quellcode, Design, Markenzeichen und Dokumentation, verbleiben ausschliesslich beim Anbieter (Peter Huck / CirCur360). Der Lizenznehmer erhaelt lediglich das in diesem EULA beschriebene Nutzungsrecht — kein Eigentumsrecht.

5. Drittsoftware & Open-Source-Komponenten

Die Software enthaelt Open-Source-Bibliotheken, deren Nutzung eigenen Lizenzbedingungen unterliegt. Eine vollstaendige Liste der Drittsoftware und ihrer Lizenzen wird im Repository unter COPYRIGHT.md bereitgestellt.

6. Gewaehrleistungsausschluss

Die Software wird „wie besehen“ (AS IS) bereitgestellt, ohne ausdrueckliche oder stillschweigende Gewaehrleistung, insbesondere fuer Marktgaengigkeit, Eignung fuer einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung fremder Rechte.

7. Haftungsbegrenzung

Soweit gesetzlich zulaessig, ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag beschraenkt, den der Lizenznehmer in den zwoelf Monaten vor dem schadensausloesenden Ereignis fuer die Lizenz gezahlt hat. Eine Haftung fuer mittelbare Schaeden, Datenverlust oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach Produkthaftungsgesetz) bleibt unberuehrt.

8. Updates & Support

Updates und Support werden nach Massgabe des vereinbarten Support-Plans bereitgestellt. Ein Anspruch auf kontinuierliche Weiterentwicklung besteht nicht, sofern nicht explizit vertraglich vereinbart.

9. Kuendigung bei Lizenzverletzung

Verletzt der Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen dieses EULA, kann der Anbieter die Lizenz mit sofortiger Wirkung kuendigen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, saemtliche Kopien der Software innerhalb von 14 Tagen zu loeschen und dies schriftlich zu bestaetigen.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.

Stand: April 2026